Ergänzungsleistungen
Mittwoch, 23 Mai 2007 -
Für die Berechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zählen auch das noch vorhandene Vermögen sowie Vermögenswerte, auf die „verzichtet worden ist“, wie es im Gesetz heisst.
Beispiel: Das ganze Vermögen wird in eine ausländische Hochrisiko-Anlage mit angeblich garantierten 12% Rendite gesteckt – und es entsteht ein Totalverlust. Weil das Geld sehr risikoreich und damit grobfahrlässig investiert wurde, wird in diesem Fall ¾ dieser Summe als „Verzichtsvermögen“ angerechnet und man erhält somit keine Ergänzungsleistungen – obwohl das Geld gar nicht mehr da ist.
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