Helmtragepflicht ernst nehmen
Montag, 02 November 2009 -Gemäss dem neuesten Urteil des Bundesgerichts ist eine fristlose Entlassung gerechtfertigt, wenn ein Bauarbeiter sich gegen die Helmtragepflicht sträubt. Der betroffene Mitarbeitende verweigerte das Helmtragen während den acht Stunden am Tag. Das Bundesgericht hat die fristlose Entlassung des Monteurs geschützt. (Quelle: BGE 4A_16 vom 10.6.2009)
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