Akustische Marken gleich geschützt wie Wort- und Bildmarken
Montag, 09 November 2009 -Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom 7. April 2009 hat das Institut für Geistiges Eigentum seine Praxis geändert: Neu sind Melodien ohne Wortelemente, sog. akustische Marken, gleich wie die Wort- und Bildmarken den konventionellen Zeichen zuzuordnen und dadurch schützenswert. (Quelle: Institut für Geistiges Eigentum)
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