Den Strafregister-Auszug am Postschalter bestellen
Montag, 18 August 2008 -
Privatpersonen können ihren Strafregister-Auszug in allen 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittel, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt dem Besteller zusendet.
Das im Bundesamt für Justiz (BJ) angesiedelte Schweizerische Strafregister stellt heute täglich rund 1'300 Auszüge für Privatpersonen aus. Diese hohe Anzahl an Anfragen hat zu Bearbeitungsfristen von bis zu zehn Arbeitstagen geführt. Um die Bearbeitungskapazität zu erhöhen, hat das BJ bereits im Februar 2007 ein Online-Bestellverfahren für den Strafregister-Auszug mit einem gemeinsam mit der Schweizerischen Post entwickelten elektronischen Gebühreninkasso in Betrieb genommen (
www.strafregister.admin.ch
). Der Anteil der Bestellungen über das Internet beträgt mittlerweile ungefähr 40 Prozent.
Mit einem weiteren Projekt bieten nun das BJ und die Post auch den Bürgerinnen und Bürgern ohne Internet-Zugang die Möglichkeit, rasch, einfach und sicher zu ihrem Strafregister-Auszug zu gelangen. Diese Kunden können am Postschalter gegen Vorlage eines Ausweises (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) ihr Gesuch um einen Auszug erfassen lassen. Das BJ bearbeitet diese Bestellungen elektronisch und stellt den Auszug innert weniger Arbeitstage dem Besteller auf dem Postweg zu. Auf diese Weise werden die über die Post eingehenden Bestellungen im Sinne des E-Governments effizient abgewickelt und der digitale Graben zwischen Teilen der Bevölkerung und der Verwaltung überbrückt.
Die Bestellung von Strafregister-Auszügen fügt sich nahtlos ins bestehende Poststellenangebot ein und ist in den meisten Poststellen möglich, die bereits PostShop-Dienstleistungen wie z.B. das Aufladen von Handy-Guthaben, Ansichts- und Glückwunschkarten oder Ticketcorner anbieten.
Der Auszug kostet unabhängig davon, auf welchem Weg die Bestellung beim Schweizerischen Strafregister eingeht, 20. Franken.
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