DBA CH / Südafrika
Freitag, 14 September 2007 -
Das neue Abkommen ersetzt das bisherige Vertragswerk vom 3. Juli 1967, das an die von beiden Ländern verfolgte Politik im Bereich der Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung anzupassen war. Seine Bestimmungen kommen den Interessen der schweizerischen Wirtschaft entgegen und bieten künftig Gewähr für einen gründlichen Schutz gegen Doppelbesteuerung. Das Abkommen sieht eine Schiedsgerichtsklausel vor, die allen Parteien im Rahmen von Verständigungsverfahren grössere Rechtssicherheit bieten soll. Ferner enthält das Abkommen eine neue Amtshilfebestimmung, die mit der Politik der Schweiz im Bereich des Informationsaustausches bei Steuerbetrug in Einklang steht.
Das vorliegende Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Vertragspraxis.
Alle Artikel unter News anzeigen.