Steuerabzug im Konkubinat für Kinder
Freitag, 26 Januar 2007 - Laut einem Bundesgerichtsurteil dürfen Väter neu Unterhaltszahlungen von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, wenn sie mit der Mutter im Konkubinat zusammenleben.Dabei stützen sich die Richter auf eine Bestimmung, die den Abzug von Unterhaltsbeiträgen "an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Sorge stehenden Kinder" erlaubt. Laut den Lausanner Richtern enthält die betreffende Norm keine Unterscheidung danach, ob die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.
Das Solothurner Steuergericht als Vorinstanz hatte das anders gesehen und einem Vater den Abzug von 18'000 Franken verweigert, die er seiner Tochter gemäss einem genehmigten Konkubinatsvertrag jährlich bezahlt. Die Mutter übte dabei das alleinige Sorgerecht aus. Das kantonale Gericht hatte die Auffassung vertreten, der Betroffene und seine Lebenspartnerin würden durch ihr Zusammenleben die elterliche Sorge über ihre Tochter "faktisch" gemeinsam ausüben. Unter diesen Umständen könnten Aufwendungen für den Unterhalt der Familie wie bei verheirateten Eltern im System der Familienbesteuerung nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts kann der Abzug der Unterhaltsbeiträge nicht nur bei der direkten Bundessteuer, sondern auch bei der kantonalen Steuer geltend gemacht werden.
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