Hauptsteuerdomizil eines ledigen Wochenaufenthalters
Freitag, 23 November 2007 -
Bei abwechslungsweisem Aufenthalt an zwei Orten befindet sich das Steuerdomizil einer Person an dem Ort, zu welchem diese Person die stärkeren Beziehungen unterhält. Bei unselbstständig Erwerbenden ist das gewöhnlich derjenige Ort, wo die Person für längere oder unbestimmte Zeit Aufenthalt nimmt, um von dort aus der Arbeit nachzugehen. Die Kriterien werden bei ledigen Personen besonders streng gehandhabt, weil erfahrungsgemäss die Bindung zur elterlichen Familie regelmässig lockerer ist. Mehr noch als bei verheirateten Personen ist zu berücksichtigen, ob weitere als nur familiäre Beziehungen zum einen oder anderen Ort ein Übergewicht begründen. Selbst bei wöchentlicher Rückkehr zu den Eltern oder Geschwistern können die Beziehungen zum Arbeitsort überwiegen. Besonderes Gewicht haben auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das Alter des Steuerpflichtigen.
(Quelle: Bundesgericht)
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