Alternative zum Konkurs
Mittwoch, 07 November 2007 -
Alternative zum Konkurs
Bei einem Konkurs ist der finanzielle Schaden für die Gläubiger enorm. Sie müssen mit einem Totalausfall ihrer Forderungen rechnen. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) sieht mit dem Nachlassverfahren eine Alternative zum Konkurs vor, um grösseren Schaden abzuwenden. Primäres Ziel des Nachlassverfahrens ist die Sanierung des Unternehmens. Dieses wird auf strategischer und operativer Ebene für die Zukunft fit gemacht. Für diesen Prozess kommt der Berater oder Treuhänder in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer zum Einsatz, mit dem Ziel, das Unternehmen so aufzustellen, dass es in Zukunft den Ansprüchen der Stake- und Shareholder gerecht werden kann.
Auf finanzieller Ebene kommt der Sachwalter zum Einsatz. Im Rahmen des Nachlassverfahrens ist er mit der finanziellen Vergangenheitsbewältigung des Unternehmens beschäftigt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Strategie-Findungsprozess, den finanziellen Möglichkeiten und den angemeldeten Forderungen wird der Zukunftsentscheid gefällt. Hat das Unternehmen eine Zukunft, wird den Gläubigern ein ordentlicher Nachlassvertrag offeriert. Dabei wird den Gläubigern eine Dividende auf den angemeldeten Forderungen ausbezahlt, bei gleichzeitigem Verzicht auf den Rest der Forderung. Im Gegenzug bleibt das Unternehmen den Stakeholdern als solventer Partner in der Zukunft erhalten. Auch die Eigenkapital-Geber können wieder mit einer angemessenen Rendite auf ihrem eingesetzten Kapital rechnen.
Eine andere Möglichkeit ist ein Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. In diesem Verfahren wird das gesamte schuldnerische Vermögen liquidiert und der Erlös unter den Gläubigern verteilt. Im Gegensatz zum Konkursverfahren erfolgt im Nachlassverfahren eine behutsame Stilllegung und Liquidation der Firma. Der Betrieb wird weitergeführt, was einen positiven Einfluss auf die Werthaltigkeit der Aktiven hat. Auch für die Arbeitnehmer ist ein Nachlass in der Regel die sozialverträglichere Lösung.
(Quelle: Peter Furger, Vogel + Furger Sachwalter AG)
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