Kostenbeteiligung von "Singles" im Spital
Mittwoch, 04 Juli 2007 -
Wenn eine allein stehende Person im Spital liegt, muss sie 10 Franken pro Spitaltag selber übernehmen – nebst der üblichen Kostenbeteiligung in der Grundversicherung der Krankenkasse.
Ein Versicherter, der geschieden ist und jetzt allein wohnt, wollte jedoch diese 10 Franken Kostenbeteiligung nicht bezahlen. Sein Argument: Er lebe zwar allein, müsse aber weiterhin seine vier Kinder mit Alimenten unterstützen. Er sei deshalb wie eine Familie zu behandeln.
Vor dem Tessiner Kantonsgericht hat der Versicherte Recht bekommen – doch beim Bundesgericht ist er nun abgeblitzt. Gemäss Gesetz muss man die 10 Franken nur dann nicht bezahlen, wenn ein „gemeinsamer Haushalt“ besteht. Dies ist bei einem allein lebenden Vater – trotz familiärer Verpflichtungen – nicht der Fall.
(Eidg. Versicherungsgericht, Urteil vom 6.3.2006)
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