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Freihandelsabkommen

Donnerstag, 02 August 2007 -
Mit der Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten und der Vereinbarung zwischen Ägypten und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ab dem 1. August 2007 werden die Zolldiskriminierungen gegenüber Schweizer Industrieprodukten auf dem ägyptischen Markt weitgehend beseitigt, und die Schweiz passt die Zollansätze für Waren mit ägyptischem Ursprung an.
Mit dem Freihandelsabkommen wird der Handel mit industriellen Waren und landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten liberalisiert. Ausserdem enthält das Abkommen Bestimmungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte, zum Wettbewerb und zur technischen Zusammenarbeit.
Für die nach Ägypten exportierten Schweizer Industrieprodukte beseitigt das Freihandelsabkommen schrittweise die ägyptischen Zölle. Industrieprodukte ägyptischer Herkunft können zollfrei in die Schweiz importiert werden. Gleichzeitig werden die auf bestimmten Agrarprodukten zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft gesetzt. Diese neuen, durch die Schweiz angewandten Zollansätze ersetzten die bisher für ägyptische Ursprungswaren gewährten Zollpräferenzen des Allgemeinen Präferenzsystems zugunsten der Entwicklungsländer.


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