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"Tolggen" im Register bleibt

Mittwoch, 04 Juli 2007 -

Ein Mann hatte Zahlungsprobleme und wurde von einem Gläubiger, dem er Geld schuldete, betrieben. Doch nach Zustellung des Zahlungsbefehls zahlte der Schuldner seine Ausstände sofort auf dem Betreibungsamt.

Nun wollte der ehemalige Schuldner, dass die Betreibung aus dem Betreibungsregister gelöscht werde, da ja nichts mehr offen war. Doch vor Bundesgericht ist er abgeblitzt. Solche Einträge für rechtmässige Betreibungen werden nur gelöscht, wenn der Gläubiger seine Betreibung selber und freiwillig zurückzieht. Dazu zwingen kann ihn niemand, auch nicht ein Gericht. Anders läge der Fall bei einer ungerechtfertigten Betreibung.



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