Gemeinsam zum Erfolg
Matterhorn
English Deutsch Home
Kontakt
Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...
Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Steuerabzüge bei Parteispenden sind rechtswidrig

Freitag, 28 September 2007 -
Die in verschiedenen Kantonen zugelassenen Steuerabzüge bei Parteispenden verstossen gegen das Steuerharmonisierungsgesetz und sind bundesrechtswidrig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Trotzdem kann der Abzug weiterhin gemacht werden, solange die politischen Behörden nicht eingreifen.
Ein Zürcher Ehepaar deklarierte in seiner Steuererklärung einen Abzug von 3'000 Franken für Beiträge an politische Parteien. Die Zürcher Steuerbehörden liessen den Abzug jedoch nicht zu, weil ein Zahlungsbeleg dafür fehlte. Dagegen erhob das Ehepaar Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Zürich und verlangte die Herabsetzung ihres steuerbaren Einkommens um 3'000 Franken. Sie machten geltend, der in dieser Höhe im Zürcher Steuergesetz vorgesehene Abzug für Beiträge an die politischen Parteien verstosse gegen das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes, weshalb ihnen aus Gründen der Gleichbehandlung der gleiche Abzug zugestanden werden müsse.
Das Bundesgericht hält fest, dass das Zürcher Steuergesetz bundesrechtswidrig ist und die Beamten das Gesetz gar nicht mehr anwenden dürften und es von Kantonen und Bund zu beseitigen ist. Dennoch können weiterhin die Parteispenden abgezogen werden.
(Quelle: BGE/NZZ)


Alle Artikel unter News anzeigen.