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Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

MWST DE

Donnerstag, 15 März 2007 - Will ein Steuerpflichtiger in Deutschland selbst in den Genuss einer vergleichbaren günstigeren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes kommen und hebt das Finanzamt nach einer Umsatzsteuerprüfung (Revision) den sog. "Vorbehalt der Nachprüfung" auf, muss der Steuerpflichtige seine Steuerfestsetzung binnen der Monatsfrist anfechten. Tut er dies nicht, ist die Festsetzung rechtskräftig. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich.
Der Steuerpflichtige muss daher stets prüfen, ob ein Bescheid "bestandskräftig" werden soll. Dies gilt insbesondere, wenn eine vergleichbare Rechtssache beim EuGH anhängig ist.

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