Steuerabzug für Parteispenden möglich
Montag, 21 Dezember 2009 -Neu können in der Steuererklärung künftig auch Parteispenden bis zu Fr. 10’000 abgezogen werden.
Grundsätzlich werden natürliche Personen sowohl beim Bund wie in Kantonen und Gemeinden ihre Beiträge und Spenden an politische Parteien als allgemeinen Abzug vom Einkommen geltend machen können. Bei der direkten Bundessteuer gilt eine Limite von 10’000 Franken. (Quelle: SDA)
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