Ermessensveranlagung. Fahrzeugkosten. Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Montag, 20 Juni 2011 -
Fahrzeugaufwand für Fahrzeuge, welche von den zwei beherrschenden Gesellschaftern sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Geschäftsmässig begründet sind in der Regel lediglich effektiv angefallene Fahrzeugkosten, welche zudem im richtigen Verhältnis den dienstlich gefahrenen Kilometern zuzuordnen sind. Es liegt im Interesse der beweisbelasteten Gesellschaft, ihre Mitarbeiter anzuhalten, die einzelnen Fahrten mit den nötigen Angaben in einem Fahrtenbuch aufzuzeichnen. An die Manipulationssicherheit des zeitnah zu führenden Bordbuchs sind dabei hohe Anforderungen zu stellen. Die Steuerbehörde ist darüber hinaus befügt, eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsvorfälle zu verlangen; sind die Angaben zu wenig substanziiert (bzw. Mit der Aktenlage gar nicht erst in Einklang zu bringen), erübrigt sich die Durchführung eines Beweisverfahrens.
(Quelle: Verwaltungsgericht Zürich, 17. November 2010)
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