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US-Nachlasssteuer - Exterritoriale Wirkung

Montag, 04 April 2011 -

Den klammen öffentlichen Kassen in diversen Staaten wird weniger mit Ausgabendisziplin denn mit zunehmender Steuerbelastung begegnet. Dies gilt wohl auch für die USA. So hat die US-Regierung beschossen, die für das Jahr 2010 ausgesetzte US-Nachlasssteuer wieder einzuführen. Ab dem Steuerjahr 2011 unterliegen damit Erbschaften von US-Wertpapieren bzw. generell von US-Wertpapieren bzw. generell von US-Vermögenswerten wieder vollständig der Besteuerung.

Stossend ist die exterritoriale Wirkung dieser Steuer. So unterliegen der Besteuerung nicht nur Vermögenswerte von verstorbenen Personen, die die US-Staatsangehörigkeit oder einen US-Wohnsitz hatten. Auch können Nicht-US-Personen betroffen sein, sofern der Erblasser im Todeszeitpunkt US-Vermögenswerte gehalten hat. Dazu zählen neben Immobilienbesitz in den USA auch US-Wertschriften (etwa Aktien von Gesellschaften mit Firmensitz USA oder Anteile von in den USA ansässigen Anlagefonds). Im Grundsatz gilt ein Steuerfreibetrag von USD 60.000. Zudem sind allfällige „Vergünstigungen“ im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und dem letzten Wohnsitzstaat des Erblassers zu beachten.



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