Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht
Montag, 11 April 2011 -Arbeitsrechtlich relevante Unterlagen sollten mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Für Löhne und lohnähnliche Forderungen des Arbeitnehmenden beträgt die Verjährungsfrist zwar nur fünf Jahre, für andere Forderungen wie Arbeitszeugnisse aber zehn Jahre. Es kann auch wichtig werden, dass man für Steuern oder Sozialversicherungen auf mindestens zehn Jahre zurückgreifen kann. Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass die für den Vollzug desselben notwendigen Unterlagen während mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden müssen. (Quelle: ZÜRICHERUNTERNEHMER)
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