Tarife für Verheiratete und eheliche Gemeinschaften
Montag, 22 August 2011 -
Der Tarif für Verheiratete kommt bei der Einkommenssteuer nicht zur Anwendung, wenn die Ehegattin des Steuerpflichtigen im Ausland lebt und eine Gemeinschaft der Eheleute lediglich in den Ferien besteht, selbst wenn der Ehemann den Unterhalt der Ehefrau aus den in der Schweiz erzielten Einkünften leistet.
(Quelle: Verwaltungsgericht St. Gallen, 18. März 2010)
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