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Begründung eines Vorsorgeverhältnisses nach Erreichen der Alterslimite

Montag, 06 Juni 2011 -

Ein durch einen Selbständigerwerbenden im 68. Altersjahr neu abgeschlossener Vorsorgevertrag der Säule 2b ist der freiwilligen individuellen Vorsorge zuzurechnen, die steuerlich nicht privilegiert ist. Der besonderen Vorsorgesituation von Selbständigerwerbenden wird mit der Möglichkeit, sich ausschliesslich bei der Säule 2b zu versichern und daneben auch noch einen höheren Abzug bei der Säule 3a geltend zu machen, genügend Rechnung getragen. Es rechtfertigt sich nicht, ihnen darüber hinaus – und entgegen den für Arbeitnehmer gültigen Beschränkungen – zuzugestehen, selbst nach dem Erreichen des gesetzlichen bzw. reglementarischen Rücktrittsalters noch ein neues Vorsorgeverhältnis der Säule 2b begründen zu können.
(Quelle: Bundesgericht, 10. Februar 2011)



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