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Kündigung wegen schlechter Leistung ist keine Diskriminierung

Montag, 22 März 2010 -

Das Bundesgericht hatte sich mit einer Diskriminierungsklage eines Ar­beit­nehmers auseinanderzusetzen, der wegen schlechter Leistung entlassen wurde. Der Arbeitgeber entliess den Mitarbeitenden wegen Alkoholmissbrauchs während der Mittagszeit und Nichteinhaltung der zugewiesenen Arbeiten.

Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht und stütze die Entlassung, obwohl der Mit­arbeitenden schon lange im Dienst des Arbeitgebers war. Im Urteil wies das Gericht darauf hin, dass die Entlassungsgründe die Persönlichkeit des Arbeit­nehmers nicht berührten und das Gesetz es nicht verbiete, auch nach langer Zeit einen Arbeitnehmer zu entlassen. (Quelle: BGE 4A_60/2009 vom 3.4.2009)



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