Vereiste Autoscheiben - genügen frei gekratzte Gucklöcher?
Freitag, 23 Dezember 2011 -
Wenn Sie nur ein paar Gucklöcher frei kratzen und losfahren, handeln sie grobfahrlässig. Durch die stark eingeschränkte Sicht gefährden Sie sich selber und andere Verkehrsteilnehmer. Bei einer Polizeikontrolle riskieren Sie eine Busse und den Entzug des Führerausweises. Dies hat das Bundesgericht bei einem Autofahrer angeordnet, der nur ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe von Schnee und Eis befreit hatte. Bei einem Unfall sind die Versicherer aufgrund der grobfahrlässigen Schadensverursachung zudem berechtigt, ihre Leistungen (zum Beispiel aus der Kasko- oder Unfallversicherung) zu kürzen und an Dritte ausbezahlte Entschädigungen beim Autofahrer zurückzufordern. Gucklochfahren ist also nicht nur gefährlich, sondern es kann auch sehr teuer werden.
(Quelle: Helvetia Versicherungen)
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