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Vereinfachte Regelung für Nachtarbeitende

Dienstag, 01 Juni 2010 -

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid präzisiert, was unter dem Begriff «betriebliches Arbeitszeitsystem» zu verstehen ist. Gemäss dem Urteil des Ge­richts können Arbeitgeber für Nachtdienstleistende eine 4-Tage-Woche mit 36 Stunden als Vollzeitstelle festlegen. Durch diese verkürzte Wochen­ar­beits­zeit ent­fällt die sonst für Nachtarbeit vorgeschriebene Ruhezeit. Das neue Urteil öffnet die Tür zu einer vereinfachten Regelung für Mitarbeitende, die dauernd oder regelmässig Nachdienst leisten. (Quelle: BGE 2 C_ 308 / 2008 vom 5. März 2009 )



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