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Darlehen innerhalb der Familie

Montag, 16 August 2010 -

Stellt ein Ehegatte dem anderen Geld aufgrund eines Darlehensvertrages zur Verfügung, so ist das kein Beitrag an den Unterhalt der Familie . Für die Verzinsung und Kündigung gelten folglich Regeln wie für ein normales Darlehen, geregelt im Obligationenrecht ab Art. 313. Ein ver­zinsliches Darlehen unter Ehegatten führt weiter zu keinem Mehrwertanteil bei einer Scheidung.

Hingegen wird die Rückzahlungsregel vom gewöhnlichen Darlehen gemildert, indem der Ehe­partner bei ernsten Rückzahlungsproblemen neue Fristen ver­langen können.



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