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Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Hotels

Montag, 04 Juni 2012 -

Gastro Suisse ist erfreut über das fundierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2012, wonach bei Hotels vorderhand keine zusätzlichen Gebühren für Fernseher in Gästezimmern erhoben werden dürfen.
Im Frühling 2’11 ergriff GastroSuisse eine Aufsichtseschwerde gegen die Verwertungsgesellschaften (mitunter Suisa, Swissperform, Suissimage), weil diese bei Hotels zusätzliche Urheberrechtsabgaben für Fernseher in Gästezimmer verlangen wollten. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die Aufsichtsbeschwerde von GastroSuisse gutgeheissen, womit die Gebührenerhöhungen verhindert wurden. Gegen den Entscheid des IGE führten die Verwertungsgesellschaften sodann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welche nun aber vollumfänglich abgewiesen wurde.
Es ist sehr erfreulich, dass das mutige und starke Engagement von GastroSuisse für die Hotels mit dem jetzigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts belohnt wird. GastroSuisse informiert erneut, sobald das Verfahren nach einem allfälligen Bundesgerichtsentscheid rechtskräftig beendet ist.
(Quelle: GastroSuisse)



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