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Zinslose Darlehen vom Arbeitgeber gelten als gehaltsähnliche Nebenleistungen

Montag, 22 März 2010 -

Gewährt ein Arbeitgeber einem Mitarbeitenden ein zinsloses Darlehen, so muss der Mitarbeitende den «geschenkten» Zins als Einkommen versteuern. Die Steuer­­behörden gehen nämlich davon aus, dass das Darlehen nur gewährt wurde, weil der Mitarbeitende dem Unternehmen angehört. Einem Dritten hätte das Unternehmen bestimmt kein zinsloses Darlehen gewährt.

Dabei rechnen die Behörden 5% des Darlehens dem Einkommen auf, solange das Darlehen besteht. Das Darlehen selber kann als Schuld in der Steuer­rechnung vom Vermögen abgezogen werden.

Erlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeitendem das Darlehen ganz oder teilweise, so muss auch dieses Geld als Einkommen versteuert werden. Anders verhält sich die Sache, wenn die Bank einer Privatperson einen Kredit erlässt. Dann handelt es sich um einen Kapitalgewinn. Und der ist bei Privaten steuerfrei.



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