Ferienhäuser von Einzelunternehmern nicht mehr steuerbar
Montag, 23 August 2010 - Bis anhin galten Ferienhäuser von Einzelunternehmen als Teil des Unternehmens. Die Folge davon war, dass Mieteinnahmen aus den Ferienhäusern als Hotelleistungen eingestuft wurden und der Mehrwertsteuer unterlagen. Neu ist das nur noch zulässig, wenn das Ferienhaus auch für die direkten Steuern als Geschäftsvermögen gilt. (Quelle: Eidg. Steuerverwaltung, MWSt-Info 08, Entwurf)Alle Artikel unter News anzeigen.