Nationale Erbschaftssteuer?
Montag, 10 Oktober 2011 -
Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV
Am 16. August 2011 ist auf eidgenössischer Ebene die Unterschriftensammlung für die erwähnte Volksinitiative in Bezug auf die Erbschaftssteuer gestartet worden. Die Sammelfrist läuft am 16. Februar 2012 ab.
Erbschaftssteuer in der BV
Die Initiative will die Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 129a dahingehend ändern, dass neu der Bund (nicht wie heute die Kantone) eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer erhebt. Die kantonalen Erlasse bezüglich Schenkungs- und Erbschaftssteuer sollen dabei aufgehoben werden. Zwei Drittel des Steuerertrags soll der AHV, ein Drittel den Kantonen zukommen.
Steuerpflichtige der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer soll auf dem Nachlass natürlicher Personen erhoben werden, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist.
Fazit / Ausblick
Die beabsichtigte nationale Erbschaftssteuer würde insbesondere dazu führen, dass Vermögensübergänge an direkte Nachkommen neu flächendeckend besteuert werden. Es kommt hinzu, dass die Rückwirkungsklausel für Schenkungen im Einzelfall Anlass dazu geben könnte, beabsichtigte Vermögensübertragungen z.B. an Kinder noch 2011 zu vollziehen und damit nicht bis 2012 zu warten.
Das politische Schicksal der Vorlage bleibt im Moment ungewiss. Die Signale sind klar, dass die Initiative auf Widerstand stösst. Die weiteren Entwicklungen in Sachen Erbschaftssteuer sind in jedem Fall aufmerksam zu verfolgen.
(Quelle: weka-treuhand.ch)
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