Verlassen des Arbeitsplatzes für den neuen Pass
Mittwoch, 26 Mai 2010 -Wer sich einen neuen Reisepass besorgen muss, darf den Arbeitsplatz dafür verlassen. Der Betrieb muss die erforderliche Zeit freigeben. Denn die biometrischen Daten werden in speziellen Passbüros erfasst und der Antragsteller muss wegen der Überprüfung der Identität persönlich vorsprechen.
Erwerbstätige Schweizer müssen sich also je nach Wohn- und Arbeitsort frei nehmen, bis zu einem Tag, wenn man von Graubünden aus ein Passbüro aufsucht. Die Arbeitgeber müssen den Mitarbeitenden die dafür nötige Zeit freigeben.
Ob die Absenz bezahlt wird hängt vom Arbeitsverhältnis ab. Erhält der Mitarbeitende einen Monatslohn, dann darf kein Abzug gemacht werden. Im Stundenlohn muss keine Entschädigung bezahlt werden.
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