Behördliche Auskunft (Ruling)
Dienstag, 09 August 2011 -
Ein gültiger Vorentscheid erlangt Rechtswirkung im Veranlagungsverfahren, wenn und soweit dies durch den Grundsatz von Treu und Glauben geboten ist. Voraussetzung für die Verbindlichkeit eines Vorentscheids ist unter anderem, dass der Sachverhalt, auf den sich die Auskunft bezieht, den Steuerbehörden konkret, korrekt und vollständig dargelegt worden ist. Unrichtige Zusicherungen, Auskünfte, Mitteilungen oder Empfehlungen von Behörden können nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nur eine Bindungswirkung entfalten, wenn – von den weiteren Voraussetzungen abgesehen – im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft Dispositionen getroffen wurden, die ohne Nachteil nicht rückgängig gemacht werden können.
(Quelle: Verwaltungsgericht Zürich, 25. August 2010)
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