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Das neue Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
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"Steuerabkommen Deutschland - Schweiz"

Privatanteile mehrwertsteuerlich neu geregelt

Montag, 09 August 2010 -

Mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz hat sich auch die Besteuerung von Lei­stun­gen an das eigene Personal geändert. In einem Entwurf der MWSt-Info de­fi­niert die Steuerverwaltung neu folgende Tatbestände:

- die Sonderregelung für Luxusfahrzeuge wurde aufgehoben.

- die steuerbare Abgeltung einer Standgebühr für Verpflegungs­auto­ma­ten wurde ebenfalls aufgehoben . Neu unterliegen die Umsätze von Verpflegungsautomaten dem Satz von 2.4%.

- die Besteuerung für Personalvergünstigungen wird neu hauptsächlich über den Lohn­ausweis geregelt. Das heisst, dass jene Vergünstigen an die Mitarbeitenden, die branchen­üblich sind, nicht mehr auf dem Lohn­ausweis aufgeführt werden müssen und deshalb auch bei der MWSt. nicht mehr zu Aufrechnungen führen.

- Vergünstigungen an das eigene Personal galten bisher als Eigenverbrauch im Sinne einer Vorsteuerkorrektur. Neu gelten Sie als Umsatz. Das be­deu­tet aber auch, dass Un­ter­nehmen, die mittels Saldo- und Pauschal­steuersatz abrechnen, die Personalver­gün­sti­gungen neu versteuern müssen.

(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung, MWSt-Info 08, Entwurf)



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