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Berufliche Vorsorge. Wiedereinkauf

Mittwoch, 02 März 2011 -

Berufliche Vorsorge. Wiedereinkauf

Eine Steuerumgehung ist nicht nur anzunehmen, wenn missbräuchlich in geringem zeitlichen Abstand zuerst ein Einkauf und danach ein Kapitalbezug erfolgen, sondern auch im umgekehrten fall, wenn ein Vorsorgeguthaben aus einer Vorsorgeeinrichtung abgezogen und kurz danach wieder einbezahlt wird, ohne dass sich dies aus Vorsorgegesichtspunkten als sachgerecht erweisen würde. Der vorliegende Fall unterscheidet sich wesentlich von den bisher vom Bundesgericht beurteilten Missbrauchsfällen. Der Pflichtige wartete rund drei Jahre, bis er ein neues Vorsorgeverhältnis begründete, und fast vier Jahre, bis er wieder Einkaufsbeiträge leistete. Das gewählte Vorgehen diente überdies nicht ausschliesslich der Steuerersparnis. Der Kapitalbezug wurde mehrheitlich zu Vorsorgezwecken im Bereich der dritten Säule eingesetzt.
(Quelle: Bundesgericht, 18.Juni 2010)



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