Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten
Montag, 21 Juni 2010 -Erzielt ein selbständig Erwerbender in mehreren Staaten Einkommen, so muss er dieses in der Schweiz mit der AHV abrechnen. Dies ist der Fall bei Staaten, die dem Freizügigkeitsabkommen unterstehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob dieses Einkommen auch nach dem Recht des entsprechenden Staates der Beitragspflicht unterliegt oder nicht. (Quelle: BGE 9C_33/2009 vom 2.9.09)
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