Identifikation von natürlichen Personen
Donnerstag, 30 August 2012 -Im Dezember 2011 haben wir Sie über die neuen Bestimmungen zur Erfassung von Personendaten informiert (Art. 24a und Art. 24b HRegV). Zwischenzeitlich konnten wir sämtliche programmseitigen Anpassungen vornehmen, damit wir ab dem 1. September 2012 die Daten vollständig erfassen können. Wir bitten Sie daher, bei den Anmeldungen darauf zu achten, dass die Informationen zu den natürlichen Personen eingereicht werden. Diese Details sind für alle natürlichen Personen nötig, unabhängig davon, ob sie eine Zeichnungsberechtigung haben. Wir fügen dieser E-Mail noch einmal ein entsprechendes Formular bei, dem Sie die nötigen Details entnehmen können.
Die uns eingereichten Passkopien werden nicht im Firmendossier abgelegt. Sie sind Bestandteil der Korrespondenz, die nicht öffentlich ist.
Das PDF können Sie hier herunterladen.
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