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Verlängerung der von Kurzarbeitsentschädigung

Mittwoch, 07 April 2010 -

Der Bundesrat hat die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erhöht. Seit dem 1. April 2009 kann innerhalb von zwei Jahren für insgesamt 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden. Diese Dauer wird jetzt auf 24 Monate ver­län­gert. Bei ununterbrochenem Bezug von 24 Monaten innerhalb von zwei Jahren ist eine War­te­frist von 6 Monaten vor­gesehen, bevor nochmals ein Anspruch auf Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gung geltend gemacht werden kann.

Zudem hat der Bundesrat beschlossen, die verkürzte Karenzfrist beizubehalten. Seit dem 1. April 2009 muss der Arbeitgeber jeweils nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich zwei resp. drei Karenztage übernehmen. Diese Regelung bleibt unverändert und wird auch bei der Verlängerung auf 24 Monate angewendet. Damit übernimmt die Arbeitslosenversicherung einen Teil des Lohnausfalls.

Die Verordnungsänderung wird auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt und gilt bis am 31. De­zem­ber 2011. (Quelle: Seco)



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