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Unfall durch Pistenraser - wer bezahlt Heilungkosten?

Montag, 16 Januar 2012 -

Für die Heilungskosten und einen Verdienstausfall können Sie vom Pistenrowdy Ersatz verlangen, soweit Ihr Schaden nicht von Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung abgegolten wird. Diese Versicherung wird natürlich ebenfalls auf den Raser Regress nehmen. Da die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers ihre Leistungen wegen Grobfahrlässigkeit kürzt, wird der Rowdy einen massgeblichen Teil Ihres Schadens selber zu tragen haben. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechender Deckung verfügen, wird Sie diese Versicherung bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen an den Rowdy unterstützen. Der Raser muss ausserdem damit rechnen, auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, da er gegen allseits anerkannte Regeln im Skifahren verstossen hat.

10 FIS-Regeln beachten

Wenn sich Gerichte mit Kollisionen oder anderen Unglücksfällen auf den Skipisten befassen müssen, so legen sie ihrer Beurteilung regelmässig auch die zehn allseits anerkannten Verhaltensregeln des internationalen Ski-Verbandes (FIS) zugrunde. In Ihrem Fall hat der Pistenraser diese vom internationalen Skiverband formulierten Regeln eindeutig verletzt, und er muss demzufolge mit den entsprechenden zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
(Quelle: Helvetia Versicherungen)



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