Beistandschaft im Steuerverfahren
Montag, 26 März 2012 -
Als gesetzlicher Vertreter ist der Beistand befugt, für die verbeiständete Person sowohl die Steuererklärung zu unterzeichnen und einzureichen wie auch die Veranlagungsverfügung entgegen zu nehmen. Eine Verpflichtung, die Veranlagungsverfügung zusätzlich auch der verbeiständeten Person zuzustellen, besteht für die Steuerbehörde nicht. Selbst wenn im konkreten Fall die Einreichung der Steuererklärung vom Umfang des Beistandsmandats nicht gedeckt gewesen wäre, hätte die Steuerbehörde die Veranlagungsverfügung mangels Erkennbarkeit einer solchen Einschränkung an den gesetzlichen Vertreter eröffnen müssen.
(Quelle: Verwaltungsgericht Schwyz, 26. September 2011)
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