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Bei Rechtsmittelergreifung muss Postzustellung sichergestellt sein

Montag, 25 Januar 2010 -

Ergreift ein Steuerpflichtiger das Rechtsmittel, so muss er dafür besorgt sein, das jemand seine Post-Sendungen entgegen nimmt. Das Bundesgericht wies eine Klage ab, bei der ein Steuerpflichtiger während der zu erwartenden ge­richt­lichen Sendung im Ausland war und sich dann darauf berief, er habe die Sen­­dung nicht entgegennehmen können.

Das Gericht wies darauf hin, dass von demjenigen, der ein Rechtsmittel ergreift, erwartet wird, dass er für die Zustellung der Gerichtssendungen jemanden be­auftragt oder die Vollmacht für die Abholung bei der Post organisiert. (Quelle: BGE 2C_12/2009 vom 27.8.2009)



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