Anhebung der Schwellenwerte im Revisionsrecht
Dienstag, 05 Juli 2011 -
Die Eidgenössischen Räte haben die erhöhten Schwellenwerte („20-40-250“) für die ordentliche Revision in den Schlussabstimmungen vom 17. Juni im Parlament angenommen. Damit dürften für die ordentliche Revision die CHF 20 Millionen Umsatz, CHF 40 Millionen Bilanzsumme und 250 beschäftigte Personen auf Anfang 2012 gelten.
(Quelle: KMU-Treuhandkammer)
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