Verfall von Mitarbeiterbeteiligungen vor Ablauf der Sperrfrist
Montag, 09 Juli 2012 -
Wie der Verfall von Mitarbeiteraktien aufgrund einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses steuerlich zu berücksichtigen ist, wird unterschiedlich beurteilt. Nach der einen Ansicht kann dies durch die Revision der für den Zeitpunkt der Aktienzuteilung ergangenen Veranlagung geschehen. Gemäss einer anderen Meinung ist die bei Zuteilung der Aktien vorgenommene Besteuerung auf dem Weg eines sog. <<Minuslohnes>> zu korrigieren. Nach einer dritten Ansicht schliesslich kommt der mit der entschädigungslosen Aktienrückgabe einhergehenden Vermögenseinbusse in Bezug auf die Lohnzahlungen in der betreffenden Steuerperiode Gewinnungskostencharakter zu. Das Verwaltungsgericht folgt der dritten Variante – trotz nicht zu übersehender <<Restbedenken>>.
(Quelle: Verwaltungsgericht Schwyz, 26. August 2012)
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