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Das neue Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
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"Steuerabkommen Deutschland - Schweiz"

Ferien

Donnerstag, 24 Februar 2011 -

Das Recht des Arbeitnehmers auf Ferien verjährt nach fünf Jahren; ist die Verjährung im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten, entsteht kein finanzieller Ersatzanspruch.

Quelle: Art. 130 Abs. 1 OR
(BGer., 3.12.09 {4A_333/2009}, SJZ 2010, S. 119)



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