Privatanteile mehrwertsteuerlich neu geregelt
Montag, 09 August 2010 -Mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz hat sich auch die Besteuerung von Leistungen an das eigene Personal geändert. In einem Entwurf der MWSt-Info definiert die Steuerverwaltung neu folgende Tatbestände:
- die Sonderregelung für Luxusfahrzeuge wurde aufgehoben.
- die steuerbare Abgeltung einer Standgebühr für Verpflegungsautomaten wurde ebenfalls aufgehoben . Neu unterliegen die Umsätze von Verpflegungsautomaten dem Satz von 2.4%.
- die Besteuerung für Personalvergünstigungen wird neu hauptsächlich über den Lohnausweis geregelt. Das heisst, dass jene Vergünstigen an die Mitarbeitenden, die branchenüblich sind, nicht mehr auf dem Lohnausweis aufgeführt werden müssen und deshalb auch bei der MWSt. nicht mehr zu Aufrechnungen führen.
- Vergünstigungen an das eigene Personal galten bisher als Eigenverbrauch im Sinne einer Vorsteuerkorrektur. Neu gelten Sie als Umsatz. Das bedeutet aber auch, dass Unternehmen, die mittels Saldo- und Pauschalsteuersatz abrechnen, die Personalvergünstigungen neu versteuern müssen.
(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung, MWSt-Info 08, Entwurf)
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