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Verlassen des Arbeitsplatzes für den neuen Pass

Mittwoch, 26 Mai 2010 -

Wer sich einen neuen Reisepass besorgen muss, darf den Arbeitsplatz dafür ver­las­sen. Der Betrieb muss die erforderliche Zeit freigeben. Denn die biomet­ri­schen Daten werden in speziellen Passbüros erfasst und der Antragsteller muss wegen der Überprüfung der Identität persönlich vorsprechen.

Erwerbstätige Schweizer müssen sich also je nach Wohn- und Arbeitsort frei nehmen, bis zu einem Tag, wenn man von Graubünden aus ein Passbüro auf­sucht. Die Arbeitgeber müssen den Mitarbeitenden die dafür nötige Zeit frei­ge­ben.

Ob die Absenz bezahlt wird hängt vom Arbeitsverhältnis ab. Erhält der Mit­ar­bei­tende einen Monatslohn, dann darf kein Abzug gemacht werden. Im Stundenlohn muss keine Entschädigung bezahlt werden.



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