Vereinfachte Regelung für Nachtarbeitende
Dienstag, 01 Juni 2010 -Das Bundesgericht hat in einem Entscheid präzisiert, was unter dem Begriff «betriebliches Arbeitszeitsystem» zu verstehen ist. Gemäss dem Urteil des Gerichts können Arbeitgeber für Nachtdienstleistende eine 4-Tage-Woche mit 36 Stunden als Vollzeitstelle festlegen. Durch diese verkürzte Wochenarbeitszeit entfällt die sonst für Nachtarbeit vorgeschriebene Ruhezeit. Das neue Urteil öffnet die Tür zu einer vereinfachten Regelung für Mitarbeitende, die dauernd oder regelmässig Nachdienst leisten. (Quelle: BGE 2 C_ 308 / 2008 vom 5. März 2009 )
Alle Artikel unter News anzeigen.