Gemeinsam zum Erfolg
English Deutsch Home
Kontakt

Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...

Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen
Zertifikat "Ansiedlung von EU-Unternehmungen in der Schweiz"
Abgeltungssteuer

Vorsicht bei Kündigungen in Konfliktsituationen

Montag, 08 Februar 2010 -

Die Arbeitsgerichte haben in letzter Zeit verschiedene Urteile gefällt, die Ar­beit­geber­kündigungen bei Spannungen am Arbeitsplatz für missbräuchlich erklärt haben.

Das Bundesgericht zum Beispiel argumentiert, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht alle ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um Konflikte zu entschärfen. Unterlässt er dies und kündigt er dem streitbaren Mit­arbeitenden, dann ist die Kündigung missbräuchlich.

Somit sind vorsichtige Arbeitgeber angehalten, Schlichtungen und Abklärungen zu unterneh­men. Auch sollte der Streitfall gut dokumentiert sein, zum Beispiel mit Sitzungsprotokollen, schriftlichen Verwarnungen und Aktennotizen. Ver­war­nun­gen müssen klar als solche bezeichnet werden und es muss daraus hervorgehen, welches Verhalten nicht mehr toleriert wird.

Alle Artikel unter News anzeigen.