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Abgeltungssteuer

Ferienhäuser von Einzelunternehmern nicht mehr steuerbar

Montag, 23 August 2010 - Bis anhin galten Ferienhäuser von Einzelunternehmen als Teil des Unter­neh­mens. Die Folge davon war, dass Mieteinnahmen aus den Ferienhäusern als Hotel­leistungen eingestuft wurden und der Mehrwertsteuer unterlagen. Neu ist das nur noch zulässig, wenn das Ferienhaus auch für die direkten Steuern als Ge­­­schäftsvermögen gilt. (Quelle: Eidg. Steuerverwaltung, MWSt-Info 08, Ent­wurf)

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