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Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten

Montag, 21 Juni 2010 -

Erzielt ein selbständig Erwerbender in mehreren Staaten Einkommen, so muss er dieses in der Schweiz mit der AHV abrechnen. Dies ist der Fall bei Staaten, die dem Frei­zügig­keits­ab­kom­men unterstehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob dieses Einkommen auch nach dem Recht des entsprechenden Staates der Beitrags­pflicht unterliegt oder nicht. (Quelle: BGE 9C_33/2009 vom 2.9.09)



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