Gemeinsam zum Erfolg
English Deutsch Home
Kontakt

Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...

Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen
Zertifikat "Ansiedlung von EU-Unternehmungen in der Schweiz"
Abgeltungssteuer

Vorsteuervergütung in Deutschland mit weniger administrativem Aufwand

Montag, 01 Februar 2010 -

Schweizer Unternehmen, die in Deutschland Vorsteuern erstattet haben wollen und nicht für Mehrwertsteuerzwecke in Deutschland registriert sind bzw. registriert werden müssen (keine Umsätze in Deutschland), können sich die Vor­steuern mit einem sog. Vorsteuer­ver­gü­tungsantrag beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland (Schwedt/Oder) erstatten lassen.

Dieser Vergütungsantrag dauerte bis anhin sehr viel Zeit, er wurde oftmals auch aus rein for­malen Gründen abgelehnt. Meistens lag der Ablehnungsgrund in der Unterschrift des An­trag­stellers. Denn das Bundeszentralamt wies die Erstattung zurück, wenn keine « eigenhändige Unterschrift » der Firma vorlag.

SwissVAT hat nun ein Verfahren gegen das Bundeszentralamt beim euro­päi­schen Gerichtshof geführt und ein positives Urteil erwirkt: Der Ver­gü­tungsantrag muss nicht zwingend von dem Steuerpflichtigen selbst un­ter­schrieben werden. Es genügt vielmehr die Unterschrift eines Bevollmächtigten .

Schweizer Unternehmen, deren Vergütungsantrag vom Bundeszentralamt für Steuern wegen der fehlenden « eigenhändigen Unterschrift », insbesondere durch die Unterschrift eines Mitarbeiters, zurückgewiesen wurde, sollten gegen den Be­scheid Einspruch einlegen. (Quelle: SwissVAT)

Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfalle eine Fach­person.



Alle Artikel unter News anzeigen.