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Urkundenfälschung bei Unterschrift zu falschen Protokollen

Montag, 29 März 2010 -

Ein Verwaltungsratspräsident einer Aktiengesellschaft hatte ein Protokoll einer Universalversammlung unterschrieben, obwohl eine solche gar nicht stattfand. Bei einer Universalversammlung müssen nämlich alle Aktionäre anwesend oder ver­treten sein, was in diesem Fall nicht vorlag.

Das Gericht hat ihn deswegen wegen Urkundenfälschung und Erschleichen von falscher Beurkundung verurteilt. (Quelle: BGE 6B_731/2008 vom 7.1.2009)



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