Urkundenfälschung bei Unterschrift zu falschen Protokollen
Montag, 29 März 2010 -Ein Verwaltungsratspräsident einer Aktiengesellschaft hatte ein Protokoll einer Universalversammlung unterschrieben, obwohl eine solche gar nicht stattfand. Bei einer Universalversammlung müssen nämlich alle Aktionäre anwesend oder vertreten sein, was in diesem Fall nicht vorlag.
Das Gericht hat ihn deswegen wegen Urkundenfälschung und Erschleichen von falscher Beurkundung verurteilt. (Quelle: BGE 6B_731/2008 vom 7.1.2009)
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