Gemeinsam zum Erfolg
English Deutsch Home
Kontakt

Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...

Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen
Zertifikat "Ansiedlung von EU-Unternehmungen in der Schweiz"
Abgeltungssteuer

Strafanträge bei Betrug nicht nur durch Handlungsberechtigte möglich...

Montag, 17 Mai 2010 -

Erleidet ein Unternehmen durch betrügerische Machenschaften einen Verlust oder besteht der Verdacht auf ein Delikt gegen das Vermögen des Unter­nehmens, wird meistens Strafanzeige eingereicht werden. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass es beim Strafantrag bei juristischen Personen nicht darauf an­kommt, dass die anzeigende Person eine Zeichnungsberechtigung gemäss Handels­register hat. Es sind alle Personen, die ausdrücklich oder stillschweigend damit beauftragt sind, die Interessen des Unternehmens zu wahren, ermächtigt, eine Strafanzeige einzureichen . (Quelle: BGE 6B_972/2009 vom 16.2.2010)



Alle Artikel unter News anzeigen.