Ehegatten haften gegenseitig für Steuerschulden
Mittwoch, 13 Januar 2010 -Bezahlt ein Ehegatte seine Steuern nicht, so haftet der andere Ehegatte für seinen Anteil an den noch unbezahlten Steuerschulden. Der zahlungsunfähige Ehegatte wird aber als zahlungsfähig eingestuft, wenn seine Mittellosigkeit im wesentlichen auf der Entreicherung zugunsten der eigenen Familie beruht. (Quelle: BGE 2C_709/2008 vom 2.4.09)
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